Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Bauer Carolin, Gartenstraße 10, 66885 Altenglan.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
2. Kurse
2.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort
Eine Anmeldung zu Kursen der Hebamme kann nur elektronisch über das Anmeldeformular der Homepage der Hebamme erfolgen. Mit der Versendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB. In den Kursinformationen finden sie weitere Angaben zum jeweiligen Kursort als auch spezifische Kursinhalte.
2.2 Kursgebühren
2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind, werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Höhe der Gebühr kann bis zum privaten Satz des jeweiligen Bundeslandes abgerechnet werden. Informationen dazu erhalten Sie in den Kursinformationen als auch im Behandlungsvertrag. In der Regel wird zu Kursbeginn eine Kaution fällig und diese wird mit den Fehlzeiten am Ende der Einheiten verrechnet. Je nachdem kommt es zu einer Auszahlung oder zu weiteren Kosten, wenn die Kosten aus Fehlzeiten die Kaution übersteigen.
Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen oder im jeweiligen Behandlungsvertrag. Ebenso den Zeitpunkt und die Art der Transaktion.
Auf Anfrage kann eine Quittung ausgestellt werden, falls der Betrag erstattungsfähig ist. (im Einzelfall nach Anfrage bei der jeweiligen Krankenkasse möglich))
2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Rheinlandpfalz.
Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der Teilnehmerin ebenfalls selbst zu tragen.
2.3 Widerrufsbelehrung
2.3.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf sollte schriftlich per E-Mail erfolgen, welche nachdem zuvor die Anmeldebestätigung einging, vorliegt.
2.3.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen.
2.4 Absage oder Verlegung durch Hebamme/Durchführung durch andere Hebamme/Umstellung auf Online-Angebot
2.4.1 Absage oder Verlegung durch Hebamme
Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.
Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden.
2.4.2 Durchführung durch andere Hebamme
In besonderen Fällen kann es auch vorkommen, dass Kursstunden von einer anderen Hebamme durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zu einer Erstattung der Gebühren.
2.4.3 Umstellung auf Online-Angebot
Sollte es von behördlicher Seite zu Einschränkungen im Präsenzbereich kommen, kann aktuell nicht davon ausgegangen werden, dass das Angebot nahtlos in ein digitales Angebot übergeht. Die Nutzungseinschränkungen verschiedener Plattformen werden strenger und kostenintensiver. Bei sporadischer Nutzung sprengt das den Kosten-Nutzen-Rahmen. Ich versuche für die Gruppe eine sinnvolle Lösung zu finden. Ist die Hälfte des Kurses gelaufen (Rückbildung), sehe ich mich allerdings nicht gezwungen die fehlenden Inhalte zeitnah weiterlaufen zu lassen. Die Kosten können nicht erstattet werden. Für Geburtsvorbereitungskurse gilt das gleiche, ggf. werden die Inhalte individuell geschult im Rahmen von Hausbesuchen oder kleineren Kontakteinheiten, welche dem Pandemiegeschehen gerecht werden.
2.5 Stornierung durch Teilnehmerin
2.5.1 Wird der Kurs von der Teilnehmerin früher als sechs Wochen vor Beginn abgesagt, so verlangt die Hebamme von der Teilnehmerin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro. Bei einer Stornierung ab sechs Wochen vor Kursbeginn, bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist die Hebamme berechtigt, einen Ersatz in Höhe von 50% der Kursgebühr zu verlangen. Der Partnerbeitrag kann auch nicht wieder erstattet werden. Die Stornierung muss rechtzeitig per E-Mail bei der Hebamme eingehen. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühr.
2.5.2 Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Hebamme im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren veranlassen. Entbindung vor der 37 SSW. Oder falls die Kundin knapp eingebucht wurde und der ET in die letzte Kurseinheit fällt.
3. Weitere Kassen- und Zusatzleistungen
3.1. Bezahlung der Kassenleistungen (z.B. Schwangerenberatung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Beikostberatung)
Kassenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V abgerechnet; privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. aktueller privater Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Rlp. Bitte erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme der Leistung, ob Ihre (private) Krankenversicherung dies jeweilige Hebammenleistung abdeckt.
Versäumte Termine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Kundin selbst entrichtet werden.
3.2. Bezahlung der Zusatzleistungen (z.B. Akupunktur, Moxa-Behandlung)
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Gebühr ist im Behandlungsvertrag nachzulesen oder wird mündlich angepasst und dann im Vertrag entsprechend korrigiert. In manchen Fällen ist die Gebühr bar gleich nach Erfüllung der Leistung vor Ort zu entrichten.
3.3. Absage von Beratungsterminen/Behandlungsterminen/Zusatzleistungen
3.3.1. Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Kundin schnellstmöglich informieren. Der Kundin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.
3.3.2 Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Kundin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung keine Kosten für die Kundin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an. Verspätet sich die Kundin mehr als 10 Minuten, kann nicht die volle Behandlungszeit eingefordert werden.
4. Behandlung und Beratung; Mitwirkung der Kundin
Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell, herstellerunabhängig und fachkundig vorgenommen. Die Kundin wird die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können. Bitte weisen Sie lieber auf zu viel als auf zu wenig hin!
5. Haftung
5.1 Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
5.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
5.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Kundin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten oder angeleitetem, handelt die Kunden eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung oder im Falle von Unfallleiden während des Kursgeschehens. Vor allem wenn bekannte Beschwerden wie Schwindel, Inbalance vorab verschwiegen wurden.
5.4 Die Hebamme ist gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung in ausreichendem, ihrem Arbeitsumfang entsprechenden Umfang zu besitzen. Diese springt im berechtigten Schadensfall natürlich angebracht ein.
6. Datenschutz
Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen.
Stand September 2022
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.